Meine Leistungen für Sie

  • Nagelbehandlungen
    richtiges Schneiden der Nägel, Behandlung von eingerollten, mykotischen, verdickten und Eingewachsener  Nägeln.
  • Hyperkeratosebehandlung 
    Abtragen von übermäßiger Verhornung und Schwielen
  • Behandlung von Clavi und Verrucae
    fachgerechtes Entfernen und Behandeln von Hühneraugen und Warzen
  • Druck- und Reibungsschutz
    Maßnahmen zur Entlastung schmerzhafter Bereiche
  • Orthonyxie 
    allgemeine und individuelle Beratung und Anfertigung spezieller Nagelspangen bei Rollnägeln und eingewachsenen Nägeln
  • Orthesentechnik 
    Anfertigung von individuellen Orthesen als Druck- oder Reibungsschutz
  • Nagelprothetik
    künstlicher Nagelersatz
  • Fuß- und Unterschenkelmassage 
    als therapeutische Maßnahme oder zur Steigerung des Wohlbefindens

Podologie Katrin Niklas
Regensburger Str. 33
93426 Roding
Tel. 09461/942416

Termine nach Vereinbarung

Die 3 Hauptbereiche der Podologie 

  1. Maßnahmen, die der Erhaltung des gesunden Fußes dienen
  2. Maßnahmen, die Fußschäden durch geeignete Behandlung vorbeugen
  3. Maßnahmen, die bereits geschädigte Füße heilen oder beschwerdefrei halten sollen
Darüber hinaus darf nur ein Podologe Risikopatienten wie z. B. Diabetiker, Bluter oder Rheumatiker fachgerecht behandeln.

Arbeitsfelder und Einsatzbereiche des Podologen

Die Aufgaben eines Podologen sind sehr vielfältig und verlangen Fachwissen den gesamten menschlichen Körper betreffend, spezielles Fachwissen in seinem Hauptaufgabenbereich, aber auch soziales Engagement und Einfühlungsvermögen im Umgang mit den Patienten. Um den Patienten schnell und wirksam helfen zu können ist es wichtig, die Zusammenhänge zwischen Fußproblemen und Erkrankungen des gesamten Körpers zu kennen bzw. herstellen zu können.


Geschichtliche Entwicklung


Die Berufsanfänge die die Fußpflege betreffen reichen weit zurück. Bereits Hippokrates hat sich ca. 400 v. Chr. laut schriftlicher Überlieferung mit Fußproblemen beschäftigt. Im Mittelalter widmeten sich die sogenannten Bader neben ihren Tätigkeiten als Friseur und Barbier auch chirurgischen Tätigkeiten. Zu Zähne brechen und Aderlass gehörte auch die Behandlung von Hühneraugen (Clavi) und Hornhaut zu seinen Aufgaben. Im Laufe der Zeit entwickelte sich aus diesem nicht genau definierten Tätigkeitsfeld ca. ab dem 17. Jahrhundert der Fußspezialist. Aus dem Beruf des Fußpflegers entstand dann im Lauf der Jahre das Berufsbild des Podologen. Es fiel auf, dass falsche Behandlung und mangelnde Kenntnisse die Beschwerden vieler Patienten verschlimmerten und die Fehler immer häufiger zu Amputationen führten.
Am 02.01.2002 trat das Podologen Gesetz in Kraft.
Das Berufsbild wurde als nicht ärztlicher Heilberuf definiert und es ist ein medizinischer Assistenzberuf. Die Ausbildung darf nur an zugelassenen Podologen Schulen durchgeführt werden. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einem Staatsexamen. Im besten Fall arbeiten Podologen unterstützend und ergänzend mit einem Arzt zusammen. In jedem Fall sollten Podologen ein wichtiger Mittler zwischen Patient und Arzt, aber auch zu verwandten Berufsgruppen wie Orthopädieschuhmachern, Masseuren und Physiotherapeuten sein.

Quelle: Heidrun Seeger-Meyer

Unterscheidung Podologe/Fußpfleger

kosmetischer Fußpfleger Podologe
eine geregelte Ausbildung/PrüfungStaatsexamen
Titel nicht geschützt seit dem 01.01.2002 geschützter Titel
keine festgelegte Lehranstalt
Kosmetikschule, Fußpflegeschule
staatlich genehmigte (anerkannte) Podologen Schule (Bezirksregierung)
keine gesetzlichen Vorgaben bezüglich
Lehrinhalte, Stundenanzahl
gesetzliche Vorgaben bezüglich Stundenanzahl, z.B. Anzahl jeweiliger Unterrichtsstunden, Praxisunterricht; und Lerninhalte, z.B. Anatomie, Krankheitslehre, Hygiene/Mikrobiologie
Prüfungsvorgaben: keine, kosmetikschulen abhängig Staatsexamen: schriftl./mündliche und praktische Prüfung
keine Überprüfung, z.B. Gesundheitsamt Zulassung zur Prüfung wird von der Bezirksregierung vorgenommen
Ausbildungsart und Dauer wird von der jeweiligen Kosmetik/Fußpflegeschule beliebig festgelegt Ausbildungsdauer- und Art ist per Gesetz und Bezirksregierung geregelt, bzw. festgelegt
Quelle: Heidrun Seeger-Meyer



                                                  

Praxis für Podologie

Regensburger Str. 33, 93426 Roding

Tel.: 09461/942416
 niklas.katrin@web.de


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